Die Kenntnis über die exakte Mietfläche stellte die Basis der wirtschaftlichen Betrachtung eines jeden Projektentwicklers, Investors, Bauträgers, Hauseigentümers oder Mieters dar.
In Abhängigkeit von der Festlegung der Mietfläche wird das Ergebnis variieren. Daher ist eine genaue Definition der Mietfläche beziehungsweise eine genaue Auslegung der existierenden Mietflächenrichtlinien und –verordnungen unerlässlich.
Im Zuge eines örtlichen Aufmaßes wird die Mietfläche ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie einen zahlenmäßigen und graphischen Nachweis über die ermittelte Mietfläche. Der graphische Nachweis gibt Ihnen einen Überblick über die Flächen, die der Mietflächenermittlung zugrunde gelegt worden, und dient der Nachvollziehbarkeit des Zahlennachweis.
Wir ermitteln für Sie die Mietfläche gemäß:
DIN 277 (Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche)
Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Individueller Mietflächendefinitionen